Anliegen A-Z: Steuererlass / Steuerstundungen

Beschreibung

Zahlungserleichterung

 

Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch um Stundung einreichen oder beim Steueramt vorsprechen.

 

Gemäss § 23 der Steuerbezugsverordnung wird nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Verzugszins erhoben.

 

 

Steuererlass

 

Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch um Erlass der Steuern einreichen.

Das Finanzdepartement des Kantons Schwyz entscheidet endgültig über den Erlass. Bei offensichtlich unbegründeten Gesuchen können Verfahrenskosten erhoben werden.

 

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Steuergesetz § 189, 194

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Herr Albert Holdener
E-Mail:
Telefon: +41 (0)55 414 61 03
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