1. provisorische Steuerrechnung
Sie erhalten jeweils am 1. Juni für das laufende Jahr eine provisorische Steuerrechnung mit den Faktoren des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Vorperiode oder der Vorgemeinde (bei Zuzug).
Veränderte Einkommensverhältnisse im laufenden Jahr
Wenn Sie bereits wissen, dass sich Ihr Einkommen im laufenden Jahr stark verändern wird, können Sie dem Steueramt Unteriberg schriftlich mitteilen wie hoch oder tief das steuerbare Einkommen und Vermögen ausfallen wird. Die provisorische Steuerrechnung wird dann aufgrund Ihren Angaben angepasst. Damit Sie allenfalls vom Skonto profitieren können, müsste diese vor Ablauf der Skontofrist bei uns eintreffen.
Eventuell 2. provisorische Steuerrechnung aufgrund Steuererklärung
Nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, könnten Sie eventuell eine 2. provisorische Steuerrechnung erhalten. Dies nur, wenn Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen gemäss Ihrer Steuererklärung gegenüber den Faktoren der 1. provisorischen Steuerrechnung stark abweichen.
Schlussrechnung (definitive Steuerrechnung)
Die Kantonale Steuerverwaltung überprüft Ihre Steuererklärung und erstellt eine Veranlagungsverfügung. Erst dann können wir Ihnen aufgrund der Veranlagungsverfügung die Schlussrechnung (definitive Steuerrechnung) ausstellen.